Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Fortbildungskursen bei PULZ Präventiv

  1. Die Kurskoordinator PULZ haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referent/Innen vermittelten Lehrinhalte.

  2. Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von ReferentInnen, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht vom Kurskoordinator zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Kursplatzbewerber nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weiter gehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Kursplatzbewerber bereits weitere Kosten, zum Beispiel durch Absage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise oder ähnliches entstanden sind.

  3. Sollte ein Kursplatzbewerber seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht unabhängig vom Grund seiner Absage Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr von
    100%, wenn er früher als 6 Wochen vor Kursbeginn absagt,
    50%, wenn er zwischen 4 und 6 Wochen vor Kursbeginn absagt,
    30%, wenn er zwischen 2 und 4 Wochen vor Kursbeginn absagt.
    Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Kursgebühr fällig. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr.
    Absagen bedürfen der Schriftform und erhalten erst durch die schriftliche Bestätigung der Veranstalter Gültigkeit!
    Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarversicherung.

  4. Unterricht, der von Kursteilnehmern durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet und auf der Teilnahmebestätigung vermerkt.

  5. Kursplatzbewerber können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen. Die Kursplatzvergabe ist allein Sache des Kurskoordinators und der jeweiligen Kursleitung.

  6. Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der Bewerber und des Kurskoordinators als bestätigt, wenn
    a) eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt,
    b) die speziellen Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind,
    c) dem Bewerber eine schriftliche Kursplatzreservierung der Veranstalter vorliegt.
    Sollte eine verbindliche Anmeldung nicht innerhalb von 14 Tagen vom Kurskoordinator beantwortet sein, hat sich der Bewerber durch Rückfrage davon Kenntnis zu verschaffen, ob für ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit kann er sich nicht darauf berufen, eine Kursplatzreservierung oder Absage nicht erhalten zu haben.

  7. Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungs-Demonstrationen und Übungen, die KursteilnehmerInnen an PatientInnen oder an anderen vornehmen, handeln die KursteilnehmerInnen auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die DozentInnen und die Veranstalter sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Fügen KursteilnehmerInnen Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unberührt.

  8. Sollte der Kurskoordinator KursteilnehmerInnen bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haftet es nicht für die Erbringung der Leistungen der jeweiligen Pensionen / Hotels. Eine Haftung für die jeweils preisgünstigste Unterbringung ist ebenfalls ausgeschlossen. 
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